Stellungnahme des BDPM zum PschThGAusbRefG

11. März 2022

Unter dem irreführenden Titel „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Jahresbeginn einen Referentenentwurf herausgegeben, der die Approbation eines neuartigen psychologischen Heilberufs unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“ vorsieht.

Ganz im Gegensatz zum heutigen Psychotherapeuten, soll der neue Heilberuf keine Psychotherapie nach heutigen Qualitätsstandards durchführen können. „Das ist eine arglistige Patiententäuschung“, so Dr. Christian Messer, Präsident des Bundesverbands Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) e.V.. „Bei allen Heilberufen, die „Therapeut“ im Grundwort enthalten, können sich Patient*innen auf deren therapeutische Fähigkeiten verlassen. Der zukünftige „Psychotherapeut“ wird hier eine negative Ausnahme darstellen. Es ist kaum zu fassen, wie grob fahrlässig das Ministerium hier mit der Patientensicherheit umgeht.“

Bemerkenswert ist auch, dass Psychotherapeuten aus der Ärzteschaft zukünftig den Zusatz „ärztlich“ tragen müssen. „Das wird zukünftig zum Qualitätsmerkmal“, so Messer weiter, „denn nur Ärztinnen und Ärzte mit einem grundständigen 6jährigen Medizinstudium und einer mindestens 5jährigen Weiterbildung als Minimalvoraussetzung für das Tragen der Bezeichnung „ärztlicher Psychotherapeut“ sind in der Lage, den berechtigen Patientenansprüchen an eine hochqualifizierte Behandlung des ganzen Menschen gerecht zu werden“.

Überraschenderweise werden dem neuen Heilberuf weitreichende Zuständigkeiten für alles Psychische und Psychosomatische zugeschrieben. Das im Gesetz angelegte neue Konzept von „Psychotherapie“ beschreibt die Entwicklung eines neuen eigenständigen Versorgungssystems. „Das wird für Ärzte nicht mehr zugänglich sein und wird auch mit Medizin immer weniger zu tun haben“.

Unter folgendem Link finden Sie die komplette Stellungnahme des BDPM zum PschThGAusbRefG:
Stellungnahme des BDPM zum PschThGAusbRefG