Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 01.10.2025
01. Oktober 2025Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ab heute (01.10.2025) besteht eine gesetzliche Befüllungspflicht der ePA. Das geht leider mit erheblichen Risiken für Sie einher, wenn Sie Ihre Patienten/Patientinnen nicht dokumentiert aufklären. Offenbar laufen bereits die ersten Klagen von Patienten gegen Ärzte aufgrund von gestellten F-Diagnosen im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung, die sich nun auf zentralen Servern befinden.
Sie haben die gesetzliche Pflicht, Ihre Patienten individuell aufzuklären und auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Dafür haben wir Sie bereits in den letzten Wochen und Monaten umfassend informiert und Ihnen umfangreiches Material und passgenaue Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie sich von den Patientinnen/Patienten unterschreiben lassen und als Dokumentation in Ihrer Praxissoftware hinterlegen müssen. Ein allgemeiner Aushang in der Praxis reicht nicht!
Erste Erhebungen anhand der Antworten auf diesen Formularen zeigen:
75% der Patienten widersprechen der Anlage einer ePA,
25% befreien die Praxis von der Befüllung,
0% wollen eine Befüllung durch die Praxis.
Unter den 25% befinden sich Viele, die sich zunächst genauer erkundigen wollen.
Nur ganz Wenige bestehen auf ihre ePA, meist aus nachvollziehbaren Gründen. Bei diesen, häufig sehr kranken Patienten besteht auch kaum ein Haftungsrisiko für Sie.
Das größte Problem ist nicht nur die de facto Aufhebung der Schweigepflicht, sondern auch der Abfluss der Daten auf weitere zentrale Server (Europäischer Gesundheitsdatenraum), von denen aus sie kommerziell genutzt werden und den Patienten schaden können (bei Versicherungsabschlüssen, Kreditverträgen u.v.m.)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Messer