Kompletter GOÄ-Entwurf jetzt veröffentlicht
22. Januar 2026Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
dieser neue GOÄ-Entwurf ist für uns (BDPM/VPK e. V.) ein großer Gewinn.
Lange liegt die neue GOÄ schon auf Halde beim Bundesministerium für Gesundheit. Endlich will die Gesundheitsministerin sie auf dem Verordnungsweg an den Start bringen, nachdem sich ihr Vorgänger aus ideologischen Gründen der Umsetzung beharrlich verweigert hat. Dabei ist diese längst mehr als überfällig!
Die völlig veraltete GOÄ ist nicht nur mittlerweile durch die Vielzahl der Analogziffern zu kompliziert und unverständlich geworden. Vor allem die nicht-technischen Leistungen sind hoffnungslos unterbewertet.
Das wurde nun korrigiert und dabei eine zeitgemäße GOÄ aufgesetzt.
Der Prozess der Novellierung, in den wir seit Beginn eingebunden waren, dauert nun bereits 10 Jahre.
Der BDPM hat hier in zahlreichen konflikthaften Sitzungen die Gleichbewertung unserer Leistungen mit den Leistungen der Psychiater durchsetzen können: und das war keine Selbstverständlichkeit. Der BDPM hat dabei keine Mühen und Kosten gescheut und die Geleichbewertung der Gesprächsleistungen mit einem aufwändigen Prozess bis zum Bundessozialgereicht flankiert.
Da die nachfolgende Umsetzung beim EBM dann fast ein Selbstläufer wurde, ist Ihnen die Gleichbewertung bereits in diesem Zusammenhang vertraut. Der Durchbruch gelang jedoch vor knappen 10 Jahren bei der GOÄ. Nun werden Sie ein zweites Mal davon profitieren.
Dank gebührt allen jetzigen und ehemaligen Mitgliedern. Ohne Sie, Ihre Unterstützung und Treue wäre das nicht durchsetzbar gewesen!
Es handelt sich um den mit großer Mehrheit auf dem Ärztetag in Leipzig beschlossenen Entwurf, der das Bearbeitungsdatum 30.04.2025 trägt. Ebenfalls veröffentlicht ist der dazugehörige Rechtsteil zum Entwurf der neuen GOÄ sowie ein Infoblatt der Bundesärztekammer mit Fragen und Antworten rund um das Thema.
Im Interview mit dem „änd“ hatte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt kürzlich betont, dass ein Start der GOÄ zum 01.01.2027 ein – wenn auch sehr ambitioniertes – Ziel sei. „Ob es genau dieses Datum wird, kann niemand garantieren. Der parlamentarische Prozess ist komplex. Aber es gibt erkennbar Willen und Ehrgeiz auf allen Seiten, das Projekt jetzt voranzubringen", so Reinhardt.
Wichtig sei, dass die neue GOÄ, wie im Vorschlag vorgesehen, kein starres System werde. „Sie muss dynamisch angelegt sein, neue Verfahren aufnehmen können und regelmäßige Anpassungen ermöglichen. Nur dann bleibt sie dauerhaft sachgerecht. Deswegen werden wir auch weiterhin im Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften bleiben."
Da der GOÄ-Entwurf bei Ärztinnen und Ärzten zu Verständnisfragen führen kann, hat die Bundesärztekammer ausführliche Erläuterungen bereitgestellt, die dieser Mail beigefügt sind und zusammen mit dem GOÄ-Entwurf auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht werden.
Mit folgendem Link gelangen Sie zu den genannten Dokumenten:
Die neue GOÄ hält „robuste Einfachsätze“ vor. Ehemalige Steigerungsmöglichkeiten werden durch Zuschläge ersetzt.
Selbstverständlich werden wir Sie bei der Einführung der neuen GOÄ eng begleiten.
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Christian Messer

