Gesetzliche Forderungen

Gesetzliche Forderungen und Erreichtes

2010

Vor Gründung des BDPM 2010 waren wesentliche Rechtsgrundsätze verletzt und verlangten konstruktive Lösungen.

Vordringlich war die grundgesetzlich zugesicherte Gleichbehandlung herzustellen. In der Bewertung der fachärztlichen Leistungen bestehen im Vergleich zu den analogen Facharztgruppen (FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenärzte und FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) ungerechtfertigte Benachteiligungen. Diese betrafen zudem bis einschließlich 2012 auch den privilegierten Zugriff auf die Richtlinienpsychotherapie (Mengensteuerung).

Eine entsprechende Gleichstellungsklage flankierte über Jahre erfolgreich den berufspolitischen Prozess, in dessen Rahmen der BDPM als einziger psychosomatischer Berufsverband keine Konflikte scheute und zuerst im Rahmen des GOÄ-Novellierungsprozesses und in Folge bei der sog. „kleinen EBM-Reform“ eine Gleichbewertung der psychosomatisch-fachärztlichen sowie der ärztlich-psychotherapeutischen Leistungen gegen erhebliche Widerstände durchsetzen konnte. Das beendete erfolgreich eine jahrzehntelange Diskriminierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie der Ärztlichen Psychotherapeut:innen.

2013

Der von der Klage flankierte berufspolitische Prozess führte 2013 dann zur Aufhebung der Diskriminierung für Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Ärztliche Psychotherapeut:innen in der Mengensteuerung. Seither sind die Leistungen der Richtlinienpsychotherapie auch für sie unbegrenzt extrabudgetär erbringbar.

Das GKV-VG führte die alte Regelung wieder ein, dass die Honorarverteilung regional im Benehmen mit den Krankenkassen erfolgen wird. Das ist eröffnete einerseits neue Spielräume, andererseits entstand erneut ein Flickenteppich.

Die einzige gesetzliche Vorgabe ist dabei die Kalkulierbarkeit des Umsatzes. Diese ist jedoch in den KV-Bereichen nicht umgesetzt, in denen quotiert wird, das heißt: der Punktwert floatet. Das eignet sich nicht zu kalkulierbarer Erbringung fachärztlicher Leistungen. In Berlin konnte ein eigener Fachgruppentopf eingerichtet und so von 2013 bis zur Neuauflage des HVM 2022 die Kapitel 22 Leistungen und nicht genehmigungspflichtigen Ziffern eine Auszahlung weitgehend zum Orientierungspunktwert erreicht werden. In Niedersachsen sind die Leistungen extrabudgetär, in Bayern teilweise.

Das TSVG hat bundesweit zumindest die Möglichkeit gebracht, dass sogenannte TSS-Fälle (Neupatient:innen, Vermittlungsfälle etc.) für ein Quartal extrabudgetiert vergütet werden. Das ermöglicht neue Spielräume für die fachärztliche Diagnostik und Behandlung.

Insgesamt freuen wir uns sehr, dass wir eine deutliche Aufbesserung der psychotherapeutischen Leistungen und vor allem auch der Gruppentherapie, und dort auch eine gute neue Flexibilisierung, erreichen konnten. Davon profitieren die Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgrund der tradierten Integration von Gruppentherapie in der Weiterbildungsordnung ganz besonders.

Keinesfalls darf in Zukunft die immer noch fehlerhafte Eingruppierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Bedarfsplanung seine Abbildung in der Honorarsystematik finden, wie es leider zwischen 2009 und 2012 bundeseinheitlich geregelt war. Das damalige systematische Kleinstampfen der fachärztlichen Leistungen wirkt bis heute nach.

2014

In der Bedarfsplanung endet 2014 die „Schutz“-Quote, nach der bisher 25% der Psychotherapeutensitze ärztlichen Bewerbern vorbehalten waren. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Verweigerung einer angemessenen Zulassung auf der Grundlage einer eigenen Bedarfsplanung für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ein schwerwiegender und diskriminierender Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung. Die mittlerweile erreichte und in der Bedarfsplanung verankerte Quotenregelung, dass 25% der Psychotherapeutensitze ärztlich, und davon 50 % fachärztlich psychosomatisch zu besetzen sind, ist allenfalls ein Zwischenschritt. Die Eingruppierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie als immer ausschließlich psychotherapeutisch Tätige ist lange überholt und steht im Widerspruch zu den Weiterbildungsordnungen. Das ist korrekturüberfällig. 

Selbstverständlich tritt der BDPM auf der politischen Ebene nach wie vor für einen eigene Bedarfsplanung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ein!

Der BDPM ist durch seine hervorragende Einbindung an allen Gesetzgebungsprozessen beteiligt und gibt eigene und/oder im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands konsentierte Stellungnahmen ab.

2015

Sehr prominent und umfassend befasst sich der BDPM mit der Neuordnung des Gesundheitssystems durch das unter falscher Bezeichnung daherkommenden neuen Psychotherapeutengesetz. Zukünftig werden Psycholog:innen nach einem Bachelor-Studium der allgemeinen Psychologie und einem Masterstudium, das ebenfalls mit Psychologie abschließt, nach einer mündlichen Prüfung zu „Psychotherapeut:innen“ um etikettiert. Diese werden in allen Bereichen des Gesundheitssystem und im Beratungssektor heilkundlich tätig. Die psychotherapeutischen Verfahren müssen aber noch gelernt werden. Die Schaffung einer derartigen Unordnung durch fehlerhaften Gebrauch von Bezeichnungen in einem so sensiblen Bereich wie dem des Gesundheitssystems muss korrigiert werden. Weder Leistungsträger noch Patient:innen verstehen, dass gleiche Berufsbezeichnungen für völlig verschiedene Qualifikationsniveaus verwendet werden. Verschleiert werden soll, dass eine neue heilkundliche Psychologie in das Gesundheitswesen Einzug erhält. Das bedeutet eine Strukturreform, was aber nicht benannt werden darf.

2019

Psychologischerseits wollte man, wie im ersten Gesetzentwurf hinterlegt, die Psychotherapie ganz an sich reißen und die alleinige Definitionshoheit erlangen. Damit wäre die Ärzteschaft langfristig ausgebootet worden. Allein der konsequente und konfliktbereite Einsatz des BDPM und das große Vertrauen und die Solidarität der SpiFa-Mitgliedsverbände haben diesen Erdrutsch verhindern können.

2020

Zusammen mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) hat der BDPM zu allen Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Stellungnahmen abgegeben.

2022

Derzeit nimmt der BDPM entschieden Position zum GKV Finanzstabilisierungsgesetz und der beabsichtigten Streichung der Neupatientenregelung. Gerade für die Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin ist damit endlich eine Möglichkeit zur intensiven und versorgungsgerechten Eingangsdiagnostik geschaffen, da die Facharztziffer 22221 nun unbebudgetiert abgerechnet werden kann. 

Die Rücknahme dieser Regelung bedeutet eine echte Honorarstreichung, wie sie bislang ohne Vorbild ist. Außerdem erschüttert die Unzuverlässigkeit politischer Gesetzgebung jedes Grundvertrauen in die Politik und damit in die Planbarkeit von Niederlassung. Dem treten wir mit allen unseren zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen!