Etikettenschwindel neuer Psychotherapeut
“Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und die psychotherapeutische Versorgung verbessert. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.
Geänderte Berufsbezeichnung
Der Begriff Psychotherapeutin/Psychotherapeut wird künftig als Berufsbezeichnung festgelegt. Bisher lautete die Bezeichnung Psychologische Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen.
Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können sich ärztliche Psychotherapeutin/ärztlicher Psychotherapeut nennen.
Moderne, anspruchsvolle Ausbildung
Künftig können Universitäten ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener Prüfung erteilt.“
Auszug der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG, Stand 22.3.2023), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html
Diese Erzählweise liest sich schön und glatt.
Der tiefere Blick enthüllt jedoch anderes:
- Es gibt keine wirklich neue Berufsbezeichnung, aber einen komplett neuen Beruf
- Es wird eine Approbation auf einem bislang unbekannt niedrigen Niveau erteilt
- Niemand kann sich in ein „Direktstudium Psychotherapie“ einschreiben
- Es gibt kein grundsätzlich neues 5-jähriges Studium, das 2020 etabliert wurde. Die ersten Approbationen wurden bereits 2022 erteilt. Dieser Widerspruch ist für jeden ersichtlich
- Durch Bedeutungsverschiebungen und Umetikettierungen werden sowohl Patient:innen als auch Leistungsgträger:innen in die Irre geführt