Struktur, Kompetenzen & Ziele

Warum gibt es den BDPM?

Der BDPM e. V. ist ein föderal strukturierter und organisierter Berufsverband. Dies ist von herausragender Bedeutung für die regionalisiert anfallenden Aufgaben der Honorarverteilung.

Der Bundesverband hat eine koordinierende Aufgabe und schlägt prinzipielle Vorgaben vor. Für die Fachärzt:innen bedeutet dies etwa das Ziel, fiskalisch gesichert und gleichberechtigt neben den anderen Fachärzt:innen positioniert zu sein. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Landesverbänden, die in dieser Aufgabe durch den Bundesverband tatkräftig unterstützt werden. Die Landesverbände verhandeln in eigener Verantwortung mit der Landes-KV, wo sie als berufspolitische Vertretung akkreditiert sind. Mit der befreundeten und assoziierten Vereinigung Psychotherapeutisch und Psychosomatisch tätiger Kassenarzt:innen (VPK) ist der BDPM die mit Abstand größte ärztliche berufspolitische Vertretung der psychosomatisch und psychotherapeutisch tätigen Ärzte:innen.

Der BDPM vertritt das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V., der die Interessen von über 160.000 Facharzt:innen in Deutschland in Praxis und Klinik bei der Politik und auf allen Ebenen der ärztlichen Selbstverwaltung vertritt. 

Beim SpiFa sitzt der BDPM bereits das 3. Mal in Folge dem Ausschuss für Psychotherapie in den Fachgebieten, Strukturfragen in der Versorgung psychischer und psychosomatischer Patienten und fachgebietsspezifischer kommunikativer und psychosozialer ärztlicher Behandlungsverantwortung (PIF-Ausschuss) des SpiFa e.V. vor. Damit hat er führenden Einfluss auf die Festigung und Weiterentwicklung der psychosomatischen und psychotherapeutischen Kompetenz in den ärztlichen Gebieten.

Der BDPM e. V. steht für Integration, Diskussion, Transparenz und demokratische Meinungsfindung. Hierfür bietet der Mitgliederbereich eine umfangreiche und transparente Plattform. Diese wird sich weiter entwickeln und an Bedeutung gewinnen. So kann jedes Mitglied kreativ am gemeinsamen Projekt Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie mitwirken.

Im Zuge der Regionalisierung gibt es für jeden KV-Bereich ein Mitgliederforum, das nur für Mitglieder aus diesem Land zugänglich ist. So können Diskussionen auf Landesebene mit dem jeweiligen Landesverband geführt werden. Für Länder, die noch keinen Landesverband gegründet haben, ergibt sich hier die Möglichkeit des Zusammenschlusses zu einem Landesverband. Dabei erhalten die Mitglieder jede erforderliche Hilfe durch den Bundesverband.

Das wichtigste und vordringlichste Ziel ist die Sicherung und der weitere Ausbau des Facharztes und der Ärztlichen Psychotherapie als feste Größen in der gesamten Medizin.

BDPM e. V. ist das Bündnis in Deutschland der Psychosomatischen Medizin mit der Ärztlichen Psychotherapie.

Der Berufsverband vertritt die niedergelassenen Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzt:innen, der Ärzt:innen mit Zusatztiteln Psychotherapie und Psychoanalyse sowie der Ärzt:innen in Weiterbildung in zum Gebiet Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie sowohl in Praxis als auch in der Klinik. Der BDPM vertritt das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V. und sorgt in der Politik und in den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung für die Festigung und Weiterentwicklung des Fachgebiets und der Ärztlichen Psychotherapie. Zusammen mit der befreundeten und assoziierten Vereinigung Psychotherapeutisch und Psychosomatisch tätigen Kassenärzt:innen (VPK) e.V. bildet der BDPM die mit Abstand größte ärztliche berufspolitische Vertretung.

Das wichtigste und vordringlichste Ziel ist die Sicherung und der weitere Ausbau des Facharztes und der Ärztlichen Psychotherapie als feste Größen in der gesamten Medizin.

Dafür ist eine eigene Bedarfsplanung erforderlich. 

Außerdem ist eine eigenständige fiskalische Sicherung im fachärztlichen Bereich der morbiditätsbasierten Gesamtvergütung oder extrabudgetär existenzsichernd einzurichten. 

Die Weiterbildungsordnung ist weiterzuentwickeln und an die Versorgungsrealitäten weiter anzupassen. Dabei muss neben der bestehenden psychotherapeutischen Kompetenz das medizinisch-psychosomatische und somatische Profil formal und inhaltlich nachgeschärft werden.

Facharztpraxen müssen prinzipiell überall finanziell so ausgestattet sein, dass ambulante Weiterbildung möglich ist. Gerade in unserem Fach kann eine qualifizierte Weiterbildung nicht ausschließlich stationär sein. Ähnliches trifft für die Forschung zu.

Die Bedingungen für die jungen Ärzt:innen in Weiterbildung müssen attraktiv gestaltet sein. Das liegt in unser aller Verantwortung. Der BDPM setzt sich auf allen Ebenen des Kammersystems dafür ein, dass ambulante Weiterbildung überall in der Republik auskömmlich finanzierbar und auch die fachärztlich-psychosomatische Weiterbildung vollfinanziert innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ableistbar ist.

Nachdem der BDPM bereits im Bereich der Landesärztekammer Berlin die Streichung des Begriffs „fachgebunden“ aus der Bereichsbezeichnung Psychotherapie erreicht hat, ist dies nun bundesweit umgesetzt. Das ist ein großer Erfolg. Dennoch muss hier weiter nachgearbeitet werden, um Diskriminierungen in Zulassungsausschüssen zu stoppen und Chancengleichheit bei der Niederlassung herzustellen.

Ärztliche Psychotherapeut:innen verfügen über umfassende psychotherapeutische, pharmakologische, sozialmedizinische und somatische Kompetenzen. Das unterscheidet sie grundsätzlich von nicht-ärztlichen Psychotherapeut:innen. In Behandlungszusammenhängen wie etwa der KSVPsychRL (2021) können sie daher nicht mit nicht-ärztlichen Leistungsträgern zusammen nach Leistungsmerkmalen unsachgemäß klassifiziert werden.

Als großer Erfolg ist zu werten, dass seit 2013 alle ärztlichen Psychotherapeut:innen die Richtlinienpsychotherapie extrabudgetär vergütet bekommen. Auch bösartige Vorhaben, den Kolleg:innen mit Zusatztitel Psychotherapie die Richtlinienfähigkeit abzuerkennen, konnte der BDPM endgültig abwehren. Manchmal sind in der Berufspolitik Selbstverständlichkeiten eben nicht selbstverständlich!

Der BDPM vertritt das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V., der die Interessen von über 160.000 Facharzt:innen in Deutschland in Praxis und Klinik bei der Politik und auf allen Ebenen der ärztlichen Selbstverwaltung vertritt. Beim SpiFa sitzt der BDPM bereits das 3. Mal in Folge dem Ausschuss für Psychotherapie in den Fachgebieten, Strukturfragen in der Versorgung psychischer und psychosomatischer Patienten und fachgebietsspezifischer kommunikativer und psychosozialer ärztlicher Behandlungsverantwortung (PIF-Ausschuss) des SpiFa e.V. vor. Damit hat er führenden Einfluss auf die Festigung und Weiterentwicklung der psychosomatischen und psychotherapeutischen Kompetenz in den ärztlichen Gebieten.

Dies ist umso dringlicher, wie der gesetzgeberische Angriff der nicht-ärztlichen Psychotherapeuten deutlich gezeigt hat, dass psychologischerseits ein umfängliches Substitutionsbegehren besteht. Psychologischerseits wollte man, wie im ersten Gesetzentwurf hinterlegt, die Psychotherapie ganz an sich reißen und die alleinige Definitionshoheit erlangen. Damit wäre die Ärzteschaft langfristig ausgebootet gewesen. Allein der konsequente und konfliktbereite Einsatz des BDPM und das große Vertrauen und die Solidarität der SpiFa-Mitgliedsverbände haben diesen Erdrutsch verhindern können.

Daher hat sich der BDPM in den vergangenen Jahren sehr prominent und umfassend mit der Neuordnung des Gesundheitssystems durch das unter falscher Bezeichnung daherkommenden neuen Psychotherapeutengesetz befasst. Zukünftig werden Psycholog:innen nach einem Bachelor-Studium der allgemeinen Psychologie und einem Masterstudium, das ebenfalls mit Psychologie abschließt, nach einer mündlichen Prüfung zu „Psychotherapeut:innen“ um etikettiert. Diese werden in allen Bereichen des Gesundheitssystem und im Beratungssektor heilkundlich tätig. Die psychotherapeutischen Verfahren müssen aber noch gelernt werden. Die Schaffung einer derartigen Unordnung durch fehlerhaften Gebrauch von Bezeichnungen in einem so sensiblen Bereich wie dem des Gesundheitssystems muss korrigiert werden. Weder Leistungsträger noch Patient:innen verstehen, dass gleiche Berufsbezeichnungen für völlig verschiedene Qualifikationsniveaus verwendet werden. Verschleiert werden soll, dass eine neue heilkundliche Psychologie in das Gesundheitswesen Einzug erhält. Das bedeutet eine Strukturreform, was aber nicht benannt werden darf.

Hier ist einer erstaunlichen Hybris Einhalt zu gebieten und eine rationale Ordnung herbeizuführen.

Psychotherapie ist ursprünglich ärztlich. Der BDPM wird sie den Ärztinnen und Ärzten erhalten!