Der BDPM-Präsident informiert seine Mitglieder: Berliner Zuweisung Terminservicestelle (TSS)

22. Februar 2024

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

bei der Terminservicestelle der KV Berlin hat sich leider ein Berg an „Tickets“ angestaut. Auch wenn die Terminservicestelle nicht die Lösung des Terminproblems, sondern ein Teil desselben darstellt, gibt es die gesetzliche Verpflichtung der Vermittlung an uns Leistungsträgerinnen und -trägern.

Daher haben wir uns im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie zusammen mit dem Vorstand und den Mitarbeitenden der KV dazu durchgerungen, dass ab Mitte Februar nun jeder Praxis ein Vermittlungsfall zugewiesen wird, zunächst als einmalige Aktion.

Diesen können Sie für das laufende Quartal extrabudgetär abrechnen, sehr gerne natürlich auch über die Facharztziffer 22221, egal welcher Auftrag ergeht. Unser ärztlicher Beruf ist ein freier Beruf: wir sind immer frei in unseren ärztlichen Entscheidungen! Auch schlecht gemachte Gesetze können hier nicht eingreifen!

Es wäre schön, wenn die Zugewiesenen dann möglichst in Behandlung kämen, sowie diese notwendig ist.

 

Zum Procedere:

 

Die Zugewiesenen werden sich telefonisch bei Ihnen in der Praxis melden und müssen sich terminlich nach Ihnen richten. Es reicht, wenn Sie einen Termin nennen.

Es wäre gut, im Rahmen dieses Feldversuchs zu dokumentieren, ob die Patienten dann auch den Termin und eine vorgeschlagene Behandlung annehmen wollen.

Es wird nämlich derzeit überhaupt nicht erfasst, was bislang aus den Vermittlungen folgt. Es scheint allerdings so zu sein, dass die 1-Termin-Vermittlungen dominieren, was letztlich nur zu einer Verstopfung von Behandlungskapazitäten führt und so weder im Interesse der Patientinnen und Patienten noch der Sicherstellung von Versorgung durch die KV ist.

 

Mit besten kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer