Information an alle BDPM-Mitglieder / Newsletter 2 Dezember 2022

21. Dezember 2022

 


 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das vergangene Jahr hat viel von uns abverlangt! Corona, die Anpassungen daran, die damit verbundenen Implikationen in der Versorgung unserer Patient:innen, Krieg in Europa, Energiepreiserhöhungen, Inflation in zuvor nicht vorstellbarer Dimension, um nur die wichtigsten Belastungen zu benennen.

Wir Ärztinnen und Ärzte haben diese Herausforderungen in hervorragender Weise gemeistert, unsere Patienti:innen weiter gut und an individuellen Bedarf orientiert nach bester Kraft behandelt, 19 von 20 Corona-Patient:innen wurden ambulant gut versorgt: Ein Schutzschild für die Kliniken, um die wir international beneidet werden. Aber auch die Kliniken und ihre Mitarbeiter:innen sind allen Ortens über sich hinausgewachsen, auch die da tätigen Ärzt:innen, selbst wenn sie von der Politik gelegentlich nachrangig genannt werden.

 

Von der Hoffnung, dass sich die Politik wertschätzend uns gegenüber verhalten wird, davon können wir uns offensichtlich verabschieden, vor allem in der Niederlassung: kein Inflationsausgleich, kein Energiekostenausgleich, 

und vor allem: die Wegnahme der Neupatien:innen-Regelung.

 

Als Ersatz gibt es eine sehr bürokratische Regelung: Diese sieht derzeit so aus:

Terminvermittlung: Zuschläge ab 1. Januar 2023

Ab Januar 2023 werden die extrabudgetären Zuschläge auf die Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale für Patientinnen und Patienten erhöht, die von der Terminservicestelle (TSS) an eine hausärztliche oder fachärztliche Praxis verwiesen worden sind. Die Zuschläge sind gestaffelt:

  • 200 Prozent Zuschlag bei Akutbehandlung am nächsten Kalendertag nach Kontaktvermittlung durch die TSS
  • 100 Prozent Zuschlag bei Behandlung bis spätestens am vierten Tag nach Terminvermittlung
  • 80 Prozent Zuschlag bei Behandlung bis spätestens am 14. Tag nach Terminvermittlung
  • 40 Prozent Zuschlag bei Behandlung bis spätestens am 35. Tag nach Terminvermittlung

Möglicherweise interessant bei allen gut vernetzten Kolleg:innen: Vermittlung eines Termins bei Fachärztinnen/-ärzten durch Hausärztinnen/-ärzte

Fachärztinnen und -ärzte können die Zuschläge (mit Ausnahme des Zuschlags im Akutfall) auch dann abrechnen, wenn der Termin durch einen Hausarzt oder eine Hausärztin vermittelt wurde. Die Behandlung wird weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Hausärztinnen und -ärzte erhalten für die zeitnahe Vermittlung des Termins beim Facharzt beziehungsweise bei der Fachärztin 15 statt wie bislang zehn Euro. Die Wirkung der Zuschläge soll halbjährlich evaluiert werden.

Dabei gibt es 2 Modi

  • Die Dringlichkeitsüberweisung: Hier erfolgt der Termin spätestens am 4. Tag nach der Überweisung. 
  • Bis zum 35. Tag: hier ist es erforderlich, dass aufgrund der medizinischen Besonderheit des Einzelfalls eine Terminvermittlung durch die TSS oder Terminvereinbarung durch den Patienten nicht zumutbar ist.
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Besonders der zweite Modus eröffnet Interpretationsspielräume aber damit gleichsam auch ein Konfliktpotenzial mit den Kassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden

Ein Weihnachtsgeschenk ist es also nicht. Dafür ist es zu kompliziert und bürokratisch. Für alle gut vernetzten Kolleg:innen erwachsen daraus durchaus aber auch Möglichkeiten, über die wir konstruktiv Anfang des Jahres mit Ihnen zusammen diskutieren werden.

Ich bedanke mich bei allen Berliner Ärzt:innen für das große Vertrauen, das Sie mir bei der KV-Wahl entgegengebracht haben. Ich hoffe, auch in Zukunft in den Gremien gute Sacharbeit für Sie leisten zu können. Ganz besonders freut mich auch das Vertrauen, das die Vertreterversammlung Berlin in mich gesetzt hat, indem sie mich mit großer Mehrheit zum Vertreter in die KBV-Vertreterversammlung gewählt hat. So können sich unsere gemeinsamen Bemühungen auch auf der Bundesebene wirkungsvoller entfalten.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen eine möglichst friedvolle und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start im neuen Jahr

Herzliche kollegiale Grüße

Ihr