Der BDPM-Präsident informiert seine Mitglieder zum Thema ePA - Aktuell
24. September 2024ePA-Aufklärungskampagne für Patientinnen und Patienten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie alle wissen, soll im Januar 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend eingeführt werden. Die ersten Krankenkassen verschicken bereits entsprechende Informationen an ihre Versicherten. Selbstverständlich ist ein digitaler Datenaustausch sinnvoll, und würde, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Patientenversorgung verbessern und auch unseren Praxisalltag erleichtern.
Eine Task-Force aus MEDI, BDPM und anderen Verbänden hat zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung der ePA in der geplanten Form und Bedenken gegen den Zeitpunkt.
- Gestörter Praxisablauf: Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Digitalisierungsprojekten (Konnektoren, Telematik, eRezept) kam es in unseren Praxen häufig zu Problemen, die den Praxisablauf erheblich behindert haben, die die Nerven des gesamten Praxisteams strapaziert und auch die hohen IT-Kosten verursacht haben und weiter verursachen werden.
- Kurze Testphase: Unsere Praxen wurden als Testlabore missbraucht und erst nach einer längeren Einführungsphase haben sich manche Probleme vermindert, aber leider nicht alle. Durch diese Verzögerungen ging wertvolle Behandlungszeit verloren in einer Zeit, in der wir sowieso schon an der Belastungsgrenze arbeiten. Die vorgesehene Testphase für die anstehende ePA von einem Monat ist absolut unrealistisch und nicht sachgerecht.
- Beratung durch Praxen: Bei der Einführung der ePA werden wieder einmal die Praxen die Beratungen am Tresen durchführen müssen, da wir in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten sind. Diese Zeit haben wir momentan alle nicht.
- Ärztliche Schweigepflicht hat Priorität: Fragen des Datenschutzes sind noch nicht ausreichend geklärt. Es ist darüber hinaus recht leicht möglich, aus vielen anonymen Daten durch Zusammenführung die Anonymität aufzuheben. Wir wollen keine Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der ePA übernehmen. Für uns Ärztinnen und Ärzte haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit den Gesundheitsdaten unserer Patientinnen und Patienten oberste Priorität.
- Datensicherheit gefährdet: Der Datenzugriff in einem intransparenten europäischen Datenraum wird sehr schwer nachvollziehbar sein. Die Politik hat vorgesehen, dass nicht nur die an der Behandlung Beteiligten, sondern auch Forschungseinrichtungen oder Firmen auf die Daten zugreifen können. Die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten ist aus unserer Sicht nicht mehr gegeben.
Aufgrund dieser Bedenken haben wir erhebliche Einwände gegen die Einführung der ePA in der geplanten Form und zum jetzigen Zeitpunkt.
Unsere Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit des Widerspruchs und wir bitten Sie, den Widerspruch zu unterstützen (Opt-out-Lösung). Der Widerspruch ist formlos bei den Krankenkassen möglich. Wichtig ist, die Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass sie dadurch keine Nachteile bei der Behandlung erfahren.
Wir haben für Sie eine Patienteninformation vorbereitet. Sie können sich das Informationsblatt für Ihre Patientinnen und Patienten auf: https://www.medi-verbund.de/epa/
ausdrucken. Ferner haben wir ein Plakat gestalten lassen, mit dem Sie in Ihrer Praxis auf die bestehenden Bedenken zur ePA hinweisen können. Auch das Plakat finden Sie zum Download auf: https://www.medi-verbund.de/epa/ ganz unten. Helfen Sie mit, dass unsere Praxisabläufe nicht wieder einmal erheblich gestört werden und die Patientensicherheit geschützt bleibt. Wir brauchen unsere Ressourcen und das Vertrauen für die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten.
Wenn die wesentlichen Voraussetzungen für die ePA erfüllt sind, wie Praktikabilität, technische Voraussetzungen der Praxisverwaltungssysteme, Datenschutz, ausreichend lange Testphase oder Honorierung sind wir gerne bereit, die ePA in unseren Praxen zu unterstützen, um den digitalen Datenaustausch schneller, einfacher und effektiver zu gestalten.
Wir sind aktuell im Austausch mit der gematik, der KBV und dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Auf MEDI-Website finden Sie die offenen Briefe an die KBV und den BfDI mit unseren Fragestellungen.
Um erneut ein digitales Fiasko zu vermeiden, brauchen wir aber Ihre Hilfe! Ziel ist es, dass die Patientinnen und Patienten zum jetzigen Zeitpunkt zunächst der ePA widersprechen. Dadurch soll Zeit gewonnen werden, um eine praxistaugliche ePA zu entwickeln, die auch strengen Kriterien des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Datenzugriffs genügt.
Alle Informationen zur ePA-Aufklärungskampagne und Materialien für Ihre Praxis finden Sie hier: https://www.medi-verbund.de/epa/
Ihr BDPM-Präsidium
Dr. Michael Ruland und Dr. Christian Messer (Mitglieder der Task-Force MEDI GENO)