ePA – Wie geht es weiter?
12. März 2025Wir freuen uns, Sie zu einer kostenlosen online-Veranstaltung über die ePA, die wir zusammen mit MEDI GENO ausrichten, am Samstag, 05.04.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr einzuladen.
Wir haben als Gäste Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München, der sich fundiert mit den Problemen der Schweigepflicht im Zusammenhang mit der ePA auseinandersetzt und bereits darüber ein hochinteressantes und sehr lesenswertes Buch „ePA – das Ende der Schweigepflicht“ verfasst hat.
Außerdem ist es uns eine große Freude und Ehre, Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club CCC dabei zu haben, der erhebliche Sicherheitsmängel aufgedeckt hat, und dem wir es im Wesentlichen verdanken, dass die ePA derzeit nicht als unfertiges Hochrisikoprodukt unkritisch ausgerollt wurde.
Sind Sie am 05.04.25 kostenlos dabei! Melden Sie sich gern schon an unter: info@bdpm-online.de. Die Einwahldaten erhalten Sie dann rechtzeitig.
Worum geht es derzeit bei der ePA?
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist in einigen Testregionen bereits seit 15.01.2025 im Gange. Ursprünglich sollte sie Mitte Februar bundesweit ausgerollt werden. Nun wird klar: Es funktioniert technisch nur sehr mangelhaft. Dennoch droht die ePA als nächstes unausgereiftes Digital- und Prestigeprojekt der Politik per BMG-Dekret über uns hereinzubrechen.
Dabei fehlt derzeit nicht nur der innerärztliche Nutzen, sondern die Vernachlässigung von Datenschutz und Datensicherheit schiebt die Verantwortung, die anderenorts staatlicherseits übernommen wird, in diesem Land auf die Patienten und Behandelnden.
Die Patienten müssen für die Kontrolle ihrer Daten Barrieren überwinden. Von bereits 70 Millionen angelegten Akten haben nur 3% bisher die technischen Voraussetzungen dafür eingerichtet.
Bei 97% der Versicherten werden von den Krankenkassen ungehemmt sensible und höchstpersönliche Daten auf zentralen Servern gespeichert.
Beispielsweise für junge und psychisch belastete Patienten kann dies später zu schweren Folgen führen.
Der vorrangige politische Zweck der ePA ist nämlich die Weitergabe der Daten an Dritte.
Wer am Ende für die Folgen haftet, wird spannend. Natürlich stehen wir als Behandelnde da sicher in der Schusslinie. Die Politik wird sich nicht vor uns stellen. Das ist sicher. Aber auch diejenigen nicht, die jetzt laut nach der ePA rufen, aber selbst keine ePA befüllen müssen!
Daher werden wir Ihnen demnächst gestufte Widersprüche zur Verfügung stellen, damit Sie für sich einen verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Haftungsrisiko finden können.
Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Christian Messer