
BDPM kritisiert Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
25. Februar 2025Am vergangenen Freitag wurde eine Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte im Bundestag verabschiedet – ein ursprünglich im Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG) vorgesehener Passus. Dieser soll die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung vulnerabler Personengruppen ermöglichen. Der Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (BDPM) kritisiert diese Änderung. Dadurch würden bislang steuerfinanzierte Beratungsleistungen in die gesetzliche Krankenversicherung transferiert werden.
„Die Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte klingt für die Bevölkerung zunächst attraktiv. Dahinter steckt allerdings eine kostendynamisch nicht kalkulierbare Weichenstellung. Bislang steuerfinanzierte Beratungsleistungen, der keine validierten Daten zugrunde liegen, werden künftig somit in die gesetzliche Krankenversicherung transferiert“, kritisiert Dr. Christian Messer, Präsident des Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (BDPM) sowie niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
„Konsumierende Suchtkranke und im sozialen Funktionsniveau eingeschränkte Menschen, die hier adressiert werden, brauchen gute Sozialarbeit und Betreuung bei der Daseinsvorsorge“, betont Dr. Norbert Panitz, Nervenarzt und Vorstandsmitglied des BDPM. „Das ist jedoch keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine psychiatrische Unterversorgung ist nicht valide hinterlegt. Es geht wohl eher um neue Tätigkeitsfelder für nicht-ärztliche Psychotherapeuten“, so Panitz. Für die Krankenbehandlungen bestehen laut Panitz bereits jetzt ausreichende Regularien, die dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des SGB V genügen, wenngleich fachärztlich deutlich unterfinanziert.
Laut Verband hätten sich bislang nur psychologische Lobbyisten positiv geäußert – allen voran deren Bundeskammer, die Bundespsychotherapeutenkammer. Der BDPM mahnt, mit der Änderung eine unkalkulierbare Kostendynamik und weiter steigende Kassenbeiträge zu erzeugen in einer aktuell stark angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen. „Es kann nicht sein, dass man im Rahmen einer Wahlkampfkampagne Leistungs- und Interessengruppen entgegenkommt und damit die Kassen weiter belastet. Das ist unverantwortlich, zumal die Kostendynamik auch in der Verordnung als unkalkulierbar angegeben ist“, sagt Messer.
Der psychologische Lobbyismus geht laut BDPM geschickt Hand in Hand mit den Interessen der Länder nach Finanzentlastung im Beratungssektor. „Solange ärztliche Leistungen nur teilvergütet werden, dürfen aber keine weiteren neuen Behandlungstatbestände ohne zusätzliche Finanzmittel der GKV aufgebürdet werden. Das ist vor allem den Fachärztinnen und Fachärzten gegenüber unfair, deren Leistungen aufgrund fehlenden Geldes nur teilvergütet werden. Das schwächt die Versorgung weiter“, betont Messer.
Der BDPM kritisiert zudem, die neue Approbation von Psychologie-Absolvierenden als „Psychotherapeuten“ sowie die irreführende Subsumierung von Psychologischen Psychotherapeuten, die unter „Ärzte“ in der Zulassungsverordnung laufen. Damit würden Teile der beratenden Psychologie ohne jegliche Transparenz in die Zuständigkeit der Krankenversicherungen eingeschleust.
„Wir fordern von einer neuen Bundesregierung eine Klärung der zur Verwirrung beitragenden Nomenklaturen und ein aufrichtiges Bekenntnis zur staatlichen Daseinsfürsorge – ohne die Belastungen weiter heimlich den Versicherten aufzubürden“, mahnt Messer. Berlin, 18.02.2025
Stellungnahme des BDPM zur ZVO.pdf
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Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (BDPM)
Dr. Christian Messer
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