129. Deutscher Ärztetag: Neue GOÄ mit überwältigender Mehrheit verabschiedet

19. Juni 2025

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

beim nun zu Ende gegangenen 129. Deutschen Ärztetags haben wir die neue GOÄ mit überwältigender Mehrheit als Ärzteparlament verabschiedet.

Für uns würde die Umsetzung nun eine erhebliche Verbesserung bedeuten, nicht nur in der Bewertung der bisherigen Leistungen, sondern auch in der überfälligen Differenzierung der Leistungen, einschließlich psychosomatischer und psychotherapeutischer Gespräche außerhalb der Richtlinienpsychotherapie.

Nach nunmehr 40 Jahren Stillstand gibt es nun Aussicht auf eine moderne Gebührenordnung! 

Es wird hier nur noch einen „robusten Einfachsatz“ geben. Die bisherigen Steigerungsmöglichkeiten werden durch Zuschläge ersetzt.

Eine Richtlinienpsychotherapiestunde wird dann mit 144 € vergütet werden, um Ihnen eine Vorstellung des Erreichten zu geben.

Was unserem Verband in den langjährigen und teilweise aufreibenden Verhandlungen auch gelungen ist: die Gleichbewertung unserer Leistungen mit den psychiatrischen Leistungen.

Das war keine Selbstverständlichkeit und musste gegen erhebliche Widerstände beharrlich durchgesetzt werden.

Wir kennen die Gleichbewertung bereits aus dem EBM. Allerdings muss man wissen, dass die letzte EBM-Reform jünger ist als die Verhandlungen und das Ringen um die neue GOÄ. Der EBM ist in dem Falle unseren Verhandlungsergebnissen bei der GOÄ gefolgt. Aber das nur nebenbei.

Die nun vorliegende Fassung der GOÄ ist sowohl mit der mit den privaten Krankenversicherern als auch mit den Beihilfen abgestimmt. Gleichwohl muss sie als finanzrelevante Verordnung für die Länder den Bundesrat passieren und letztendlich durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen werden.

Wer glaubt, dass könne bis zum 01.01.2026 über die Bühne gegangen sein, ist Optimist oder lebt noch nicht lange in diesem Land. Eher ist mit 2027 zu rechnen. Wir lassen uns gerne positiv überraschen.

Sie werden rechtzeitig und umfassend über die neue GOÄ durch den BDPM informiert, wenn die Befassung zeitlichen Sinn macht.

Bis dahin empfehlen wir Ihnen zumindest die neuen Analogziffern abzurechnen. 

Sie finden umfangreiches und aktualisiertes Material dazu in unserem Mitgliederbereich, aus dem alle für Sie erforderlichen Informationen hervorgehen.

Beispielsweise ist es jetzt bereits möglich, bei jeder Therapiesitzung die Untersuchung 801 analog mitabzurechnen, das gilt auch für die Analogabrechnung nach 812 der Kurzzeittherapie oder der Akutbehandlung.

Informieren Sie sich daher in unserem Mitgliederbereich auf der BDPM-Webseite über Ihre jetzt schon bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten.

 

Mit den besten kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer