Pressemitteilung BDPM-VPK zum Referentenentwurf GeDIG und verkürzte Stellungnahme

03. Juni 2026

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

hiermit übermitteln wir Ihnen zur Kenntnis unsere heutige Pressemitteilung zum Referentenentwurf GeDIG.

Bitte beachten Sie die Stellungnahme, die heute auch an das Bundesministerium für Gesundheit und den Gesundheitsausschuss übermittelt wurde.

Bessere Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht zu Überwachung und Kontrolle führen – nicht nur im Blick auf die deutsche Geschichte

Der Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM-VPK) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Entwicklung einer Digitalisierung, die sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten von Vorteil und nutzbringend ist.

Der Verband kritisiert, dass das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) für die bestehenden Probleme der Störungsfreiheit, Anwenderfreundlichkeit und Akzeptanz, Datensicherheit, Vertrauen und Schweigepflicht sowie transparente und aktive Aufklärung der Versicherten über die Verwendung der Daten nur teilweise Lösungen anbietet, aber auch neue Probleme der Datenverwendung und -zugriff schafft.

Neben durchaus sinnvollen Weiterentwicklungen digitaler Abläufe moniert der Verband die im Gesetz zu findenden Weichenstellungen für den Zugriff der Krankenkassen auf alle Daten der elektronischen Patientenakte, was als Paradigmenwechsel im Umgang mit intimsten Krankheitsdaten gesehen wird. „Dadurch wird die ärztliche Schweigepflicht – die ein Patientenrecht darstellt – ausgehebelt, und das gerade in unseren Fachgebieten so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient massiv verletzt. Man bekommt den Eindruck, dass nun das Gesundheitswesen von den Versicherungen aus gesteuert werden soll“, so Christa Bartels, Vizepräsidentin BDPM-VPK. „Dass nun kostenintensive Menschen durch die Krankenkassen identifiziert werden sollen und darüber hinaus noch eine Profilbildung der gesamten Bevölkerung in ihrer Lebensführung intendiert ist, bei der die Krankenkassen auch bei Dritten diesbezügliche Auskünfte über ihre Versicherten einholen sollen, macht mich fassungslos, und das nicht nur auf dem Hintergrund der deutschen Geschichte“, so Bartels weiter.

Aber auch die Zugriffsmöglichkeit durch Krankenkassen-Apps direkt in die Terminvergabe lehnt der Verband strikt ab. „Das KV-System verfügt über ein bereits etabliertes Terminvermittlungssystem. Ein für Ärztinnen und Ärzte abschreckendes Konfliktszenario durch die Etablierung eines direkten Einflusses der Krankenkassen auf die Terminplanung in den Praxen ist mithin überflüssig, da sich Terminkapazitäten dadurch nicht vermehren lassen,“ so Dr. Christian Messer, Präsident BDPM-VPK. Der Verband sieht hier einen unzulässigen Eingriff in die Selbständigkeit und Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten. „Wir haben unsere Praxen aus unseren privaten Mitteln aufgebaut und erfüllen nach unseren Organisationsabläufen unseren Vertrag mit den Krankenkassen. Ein direkter Eingriff in diese Organisation bedeutet das Ende der Selbständigkeit. Dann müssten die Krankenkassen auch die Hälfte unserer Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Man darf gespannt sein, wie sie das stemmen wollen,“ so Messer weiter. " Die Politik muss aufhören, funktionierende Systeme zu beschädigen. Das findet kein Wohlwollen bei der Bevölkerung und uns Leistungstragenden.“

 

verkürzte_Stellungnahme.pdf

 

Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (BDPM-VPK)

Pressekontakt:
Margit Henniger

A: Waldemarstr. 37A, 10999 Berlin
E: info@bdpm-online.de

T: 030 397 18464
www.bdpm-online.de

Mit den besten kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer 

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