BDPM-VPK Pressemitteilung
30. April 2026Mehrfachbelastung der GKV-Versicherten durch Leistungskürzungsgesetz
Infolge der 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hat das Bundesministerium für Gesundheit nun sehr kurzfristig ein Beitragsstabilitätsgesetz vorgelegt. In diesem werden Vorschläge der Finanzkommission aufgenommen. Nach Ansicht des BDPM-VPK sind diese einseitig und unausgewogen und gehen zu Lasten der mittleren und kleinen Einkommen der GKV-Versicherten. Der Verband kritisiert, dass im Gegensatz zum Wording der Bundesregierung sich ausgerechnet die Regierung selbst aus der Verantwortung ziehe und mit den sog. „Versicherungsfremden Leistungen“ den gesetzlich Versicherten einseitig Lasten auferlege, die von der Solidargemeinschaft der Steuerzahlenden zu begleichen seien und bei Verantwortungsübernahme des Staats für 2027 die Beitragsstabilität weitgehend garantieren könne. Anstatt sich der Verantwortung zu stellen, beabsichtige der Staat anstatt dessen die GKV-Versicherten mit Leistungskürzungen, auch beim Krankengeld, und allerorts erhöhten Zuzahlungen zu belasten.
Der Verband mahnt ein koordiniertes Verfahren an, indem die Verantwortungsübernahme des Staats für die versicherungsfremden Leistungen unmittelbar zu einer ausreichenden Entlastung der Beiträge für 2027 führe, was dann ausreichend Zeit für ein geplantes Strukturreformgesetz (Primärversorgung und Patientensteuerung) ließe, worauf dann ein Finanzierungsgesetz fußen kann. Anderenfalls stelle das Bundesministerium für Gesundheit eine gesamte Strukturreform von den Füßen auf den Kopf, was nicht funktionieren könne und eine sinnvolle Gestaltung eines Primärversorgungssystems von vornherein ausschließe.
„Die kleinen und mittleren Einkommen werden nicht nur durch die sozial unausgewogene Lastenverteilung bei den versicherungsfremden Leistungen, sondern zusätzlich mit damit verbundenen Leistungskürzungen medizinischer Behandlungen sowie beim Krankengeld und darüber hinaus noch mit erhöhten Selbstbeteiligungen belastet. Das ist unausgewogene Sozialpolitik,“ so Dr. Christian Messer, Präsident des BDPM-VPK: „Es steht außer Fragen, dass alle Menschen in einem reichen Land wie Deutschland gleichermaßen gut medizinisch versorgt sind. Wir sehen täglich viele Erkrankte, die für ihre Versicherungsbeiträge nicht selbst aufkommen können. Ihnen zu helfen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich Gut-Verdienende, Privatversicherte sowie Beamtinnen und Beamten nicht einfach entziehen können. Wenn sich der Staat nicht einseitig aus der Verantwortung ziehen würde, dann wären die Beiträge für 2027 stabil, und es könnte ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden, anstatt überstürzter Hektik mit unabsehbaren Folgen für die Versicherten.“
„Für unsere größere MVZ-Struktur würde der Wegfall der Vergütung für vermittelte Leistungen zu einer notwendigen Einschränkung unseres Leistungsangebots mit erhöhten Wartezeiten führen, was die Hilfesuchenden ersatzweise in kostenträchtige Klinikschleifen drängen würden, ohne die sich dann anschließenden längerfristigen ambulanten Behandlungen damit vermeiden zu können.“ So Silke Windmüller, Vorsitzende des Landesverbands Niedersachsen. „Mir erschließt sich nicht, wie sich so Beiträge stabilisieren lassen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Außerdem würden weitere Kürzungen, etwa bei den Zuschlägen für die Kurzzeittherapie, und eine dauerhafte Schere zwischen gedeckelten Gesamtvergütung des MVZ bei stetig steigenden Kosten perspektivisch Entlassungen bei unseren
Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM-VPK) e. V.
Mitarbeitenden zur Folge haben. Der Gesundheitssektor ist einer der größten Arbeitgeber in Land, sogar größer als die Automobilindustrie. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der Staat hier Unterschiede macht, ob Arbeitnehmende in der Automobil- und Pharmaindustrie oder in niedergelassenen medizinischen Strukturen beschäftigt sind.“
Daher mahnt der Verband dringend die Stabilisierung der Beiträge für 2027 durch die Verantwortungsübernahme des Staats für versicherungsfremde Leistungen, um so Zeit zu gewinnen, ab 2028 die Beiträge mit einem bereits angekündigten Strukturreformgesetz und ein darauf angepassten Finanzierungsgesetz nachhaltig zu stabilisieren, anstatt nun unkoordiniert und in der falschen Reihenfolge zu handeln.
Berlin, 27.04.2026
Pressekontakt: Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (BDPM-VPK) Dr. Christian Messer Mail: info@bdpm-online.de www.bdpm-online.de

