Der BDPM-Präsident informiert seine Mitglieder: ePA - Informationsblatt für Ihre Patient:innen _ Widerspruchsformular

08. Januar 2025

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir haben Ihnen bereits in unserem Newsletter Anfang November Material bezüglich der ePA zukommen lassen.

Wie Sie vielleicht schon gehört haben, gibt es bei der geplanten Einführung der Elektronischen Patientenakte für alle erhebliche Probleme: technische, datenschutzrechtliche und vor allem einen Paradigmenwechsel in der ärztlichen Schweigepflicht.

Um allen Missverständnissen zuvorzukommen: wir wollen eine Digitalisierung, die uns und unseren Patientinnen und Patienten nützt.

Nach dem derzeitigen Stand wird es anfänglich leider keinen praktischen Nutzen für die Behandlungen geben: die ePA wird mindestens ein halbes Jahr lediglich ein elektronischer Aktendeckel mit einem unübersichtlichen Sammelsurium von PDF-Dateien sein, frühestens im 2. Halbjahr 2025 soll als erste nützliche Funktion der Medikationsplan eingeführt werden.

Allerdings werden die Krankenkassen von Beginn an auch sensible Daten ihrer Versicherten und Ihrer Patientinnen und Patienten automatisch auf die ePA hochladen, etwa alle Diagnosen aus dem Bereich der Psyche, die Sie zum Beispiel jemals im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung oder im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten oder aus anderen Behandlungszusammenhängen gestellt haben. Damit können alle, die in medizinischen Institutionen arbeiten, bei Stecken der Karte diese Daten für 90 Tage einsehen, alle Mitarbeitenden in Apotheken für 3 Tage – wenn nicht gehandelt wird.

Dies und viele andere Dinge werden automatisch geschehen - wenn nicht gehandelt wird. Das ist Gesetzeslage! Schweigen mutiert hier zur Zustimmung!

Insofern liegt es in Ihrer persönlichen ärztlichen Verantwortung, sich über die Konsequenzen bewusst zu sein, die hier für Sie und Ihre Behandlungen entstehen – wenn nicht gehandelt wird.

Wir informieren Sie über die Konsequenzen für die Ärztliche Schweigepflicht – den ethischen Grundpfeiler unserer ärztlichen Behandlungen.

Daher stellen wir Ihnen eine weitere Patienteninformation und ein Widerspruchsformular zur Verfügung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Patientinnen und Patienten aufzuklären. Bisher unterliegen diese den vorwiegend interessensgeleiteten einseitigen Informationen der Krankenkassen.

Handeln Sie und bilden Sie sich eine eigene Meinung, um auch zukünftig ärztlich verantwortungsvoll handeln zu können.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer