Abwertung Akutbehandlung mit Wirkung zum 01. April 2026

12. März 2026

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

gestern hat der erweiterte Bewertungsausschuss auf Druck der Krankenkassen die Leistungen für Richtlinienpsychotherapie (Einzel- und Gruppe), einschließlich der Psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung mit Wirkung zum 1. April 2026 um 4,5% abgewertet.

Gleichzeitig wurde der Strukturzuschlag, der ausgelasteten Praxen (36 Sitzungen pro Woche) die Anstellung einer Halbtagskraft ermöglichen soll, um 14% erhöht, was insgesamt 1% Steigerung ausmacht und somit den Verlust geringfügig abfedert.

Der Strukturzuschlag ist allerdings bei 36 Stunden gedeckelt, so dass wirkliche Performer-Praxen, z.B. Weiterbildungspraxen, die ja deutlich mehr als 36 Stunden leisten, erneut benachteiligt werden.

Dies ist ein absurdes Signal der Krankenkassen, die sich über Wartezeiten beschweren und gleichzeitig den Leistungstragenden die Mittel kürzen. Für die Versorgung ist dies maximal kontraproduktiv!

Den Vorgang haben wir bereits im Vorfeld mit einer Pressemitteilung flankiert.

Wir werden beim Bundesministerium für Gesundheit, der zuständigen Rechtsaufsicht, Beschwerde einlegen und Beanstandung anregen.

Selbstverständlich werden wir unsere Widersprüche entsprechend anpassen.

 

Mit den besten kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer

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