Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Wir freuen uns, Ihnen einen Rechner zur Ermittlung der Zeitbezogenen Kapazitätsgrenze (ZBKG) zur Verfügung zu stellen. So können Sie sich jederzeit schnell und einfach orientieren, wo Sie während des Quartals gerade stehen.
Aber auch zur betrieblichen Kalkulation haben sie hier ein nützliches Tool an der Hand. Geben Sie einfach die Leistungen der letzten Quartale ein.
Sie finden die eizugebenden Zahlen (Multiplikatoren) in der Leistungsstatistik Ihres Praxis-Verwaltungssystems neben den entsprechenden EBM-Ziffern.
In die ZBKG gehen in der Regel die Psychotherapeutische Sprechstunde (als 25minütige Einheit), die Akutbehandlung (als 25minütige Einheit) und die genehmigungspflichtigen Leistungen nach Kapitel 35.2 ein, als Einzelpsychotherapie mit 50 Minuten, als Gruppenpsychotherapie je 100 Minuten.
Die ZBKG beträgt in der Regel 27090 Minuten für einen vollen Arztsitz, entsprechend anteilig für nicht volle Arztsitze.
Bitte beachten Sie: Regelungen in den einzelnen KVen können abweichen!
Achten Sie darauf, dass zu Beginn alle Eingabefelder auf „0“ stehen. Mit ihren Eingaben errechnet sich automatisch die ZBKG in Minuten am Ende des Rechners.
Aus Übersichtlichkeitsgründen stellen wir Ihnen 2 Rechner zur Verfügung. Einen für die dynamischen Verfahren (TPT und Analyse), einen weiteren für VT und Systemische Therapie.
Und los geht’s!
