Ich habe eine Frage, die sich an die Weiterbildungsbefugten richtet:
Wenn ich eine als Versorgungspraxis geführte Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie betreibe später, welche über die Psychotherapie hinausgehenden ärztlichen Leistungen kann ich im Sinne der integrierten Medizin erbringen, sprich: Blutentnahme, körperliche Untersuchung, EKG, RR, Hausbesuch bei schwer somatisch Kranken/Sterbenden?
Müsste ich jeweils nur belegen, dass ich eine ärztliche Fertigkeit beherrsche (z.B. Schwindeldiagnostik) oder muss eine Facharztqualifikation bestehen - Neuro+Psychosomatik?
Kann ich z.B. mehr erbringen, wenn ich den FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie plus den FA für Allgemeinmedizin habe, aber mit einer psychosomatischen Praxis niedergelassen bin?
Herzlichen Dank,
Alexander K., Berlin